Dr. Norbert Preetz

FAQ zu Covid-19

FAQ zu den Seminaren im Hinblick auf Covid-19

Liebe TeilnehmerInnen und KollegInnenin,
um den Herausforderungen der Corona Pandemie gerecht zu werden, haben wir ein Hygiene-Konzept erarbeitet, das den aktuellen Vorschriften entsprechend eine möglichst risikofreie Veranstaltung der Seminare sicherstellt.
Zum Konzept gehören Hygienestandards und Verhaltensregeln für die TeilnehmerInnen und Seminarräume.
In Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.

Ich habe unklare Symptome wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, Engegefühle in der Brust. Darf ich trotzdem am Seminar teilnehmen?

Nein, bei allen Symptomen, die auf eine Corona-Infektion zurückzuführen sein könnten, wie z.B. erhöhte Temperatur, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchssinns, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, ist die Teilnahme an einem Seminar ausgeschlossen. Bitte klären Sie mögliche Infektionen bei Ihrem Hausarzt ab und bleiben im Zweifel lieber zu Hause.

Welche Vorkehrungen werden zum Schutz vor einer Infektion getroffen?

Wir haben für alle Seminare die Gruppengröße, das Abstandsgebot und die Seminarräume angepasst und auch ein entsprechendes Hygiene-Konzept erarbeitet. Alle TeilnehmerInnen werden über die geltenden Regeln und Vorschriften aufgeklärt und müssen sich zu deren Einhaltung verpflichten. Vor Ort weiß zudem unser Seminarleiter als Hygienebeauftragter, was bei einem Infektionsverdacht zu tun ist.

Wie werden die Teilnehmer im Seminarraum vor einer Infektion geschützt?

Durch die Anordnung der Tische und Stühle wird der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Alle TeilnehmerInnen erhalten zudem für das Seminar einen festen Platz. Die Seminarräume werden darüber hinaus jede Stunde für 10 Minuten gelüftet. Die Seminarräume verfügen zusätzlich über eine Klimaanlage.

Besteht während des Seminars eine Maskenpflicht?

Wenn dies die Haus- und Landesvorschriften nicht vorschreiben, besteht während des Seminars keine Maskenpflicht. Wir empfehlen allerdings bis zur Einnahme Ihres Sitzplatzes stets eine Maske zu tragen. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Seminarraums wird das Tragen einer Maske in der Regel verbindlich sein.

Sollten die TeilnehmerInnen eigene Masken nutzen?

Ja, denn es werden den TeilnehmerInnen keine Masken zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie eigene Masken in ausreichender Menge mit zur Veranstaltung.

Wird es Gruppenarbeit im Seminar geben?

Sofern Gruppenarbeit vorgesehen ist, besteht dafür eine Maskenpflicht.

Welche Regeln gelten für die Pausen und die Verpflegung?

Für die Pausen und Essenspausen gilt das Abstandsgebot, wobei die Bundesländer unterschiedlich regeln, wie viele Personen ohne Abstand im Restaurant an einem Tisch sitzen dürfen und ob für Gäste eine Maskenpflicht besteht. Die Ausgabe von Getränken und Mahlzeiten erfolgt auf sichere Weise. Bei Buffets gilt Masken-, Handdesinfektions- und Abstandspflicht.

Welche weiteren Hygiene-Maßnahmen und Vorschriften gelten am Veranstaltungsort?

Der Veranstaltungsort (z.B. Hotel oder Bildungsstätte) muss ein eigenes Hygienekonzept erarbeiten und umsetzen. Dazu gehören z.B. kürzere Reinigungsintervalle, verstärkte Hygienemaßnahmen und eine ausreichende Lüftung. Für Personal besteht in der Regel eine Maskenpflicht.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber ein Dienstreiseverbot ausspricht und mir eine Seminarteilnahme verweigert?

Ihre Arbeit als betriebliche InteressensvertreterInnen untersteht nach § 36 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG oder § 179 (4) SGB IX grundsätzlich nicht dem Weisungsrecht Ihres Arbeitgebers. Die Entscheidung über eine Seminarteilnahme liegt daher bei Ihnen bzw. ggfs. Bei Ihrem Betriebsrat. Das gilt auch dann, wenn in Ihrem Unternehmen ein Dienstreiseverbot zeitweise erlassen wurde.

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